Der Hauptausschuss
Gemeinden und Städte mit hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern müssen einen Hauptausschuss bilden. Der hat vor allem dafür zu sorgen, dass die anderen Ausschüsse Entscheidungen nicht widersprüchlich vorbereiten.
Zur Vorbereitung von Beschlüssen gehört, dass die Sachlage aufgeklärt wird und Lösungsvorschläge für ein Problem gemacht werden. Der Hauptausschuss ist Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters; er hat keine Disziplinarbefugnis.
Mitglieder
Artur Rieck
Maik Köster
Vertretende
Dr. Susanne Dohrn
1. Vertreterin
Susanne Wagner
2. Vertreterin
Christina Brauer
3. Vertreterin