Der Hauptausschuss
Gemeinden und Städte mit hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern müssen einen Hauptausschuss bilden. Der hat vor allem dafür zu sorgen, dass die anderen Ausschüsse Entscheidungen nicht widersprüchlich vorbereiten.
Zur Vorbereitung von Beschlüssen gehört, dass die Sachlage aufgeklärt wird und Lösungsvorschläge für ein Problem gemacht werden. Der Hauptausschuss ist Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters; er hat keine Disziplinarbefugnis.
Mitglieder

Manfred Fäcke

Horst Lichte
Vertreter

Artur Rieck
1. Vertreter

Dr. Susanne Dohrn
2. Vertreterin

Klaus Früchtenicht
3. Vertreter

Peter Schley
4. Vertreter

Thorsten Mann
5. Vertreter