Der Hauptausschuss

Gemeinden und Städte mit hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern müssen einen Hauptausschuss bilden. Der hat vor allem dafür zu sorgen, dass die anderen Ausschüsse Entscheidungen nicht widersprüchlich vorbereiten.

Zur Vorbereitung von Beschlüssen gehört, dass die Sachlage aufgeklärt wird und Lösungsvorschläge für ein Problem gemacht werden. Der Hauptausschuss ist Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters; er hat keine Disziplinarbefugnis.

Mitglieder

Artur Rieck

    Maik Köster

      Vertretende

      Dr. Susanne Dohrn

      1. Vertreterin

        Susanne Wagner

        2. Vertreterin

          Christina Brauer

          3. Vertreterin